Ein praktischer Leitfaden für wichtige Entscheidungen im letzten Lebensabschnitt. Menschlich, klar, Schritt für Schritt.
«Niemand spricht gerne über Krankheit, Sterben und Tod. Und doch: Wer wichtige Dinge rechtzeitig regelt, tut sich selbst und seiner Familie das Grösste, das ein Mensch tun kann.»
Kapitel 1 und 2 sind kostenlos. Für den vollständigen Ratgeber inkl. Notfallblatt, Abschiedsmappe und Quiz einmalig CHF 39 — dauerhafter Zugang, kein Abo.
Bevor man irgendetwas regelt, braucht es eine ruhige Stunde mit sich selbst. Was wünsche ich mir wirklich? Was ist mir wichtig? Was macht mir Angst?
Das Lebensende zu planen ist kein Akt der Kapitulation — es ist ein Akt der Selbstbestimmung. Wer seine Wünsche kennt und festhält, nimmt das Heft in die Hand, bevor die Umstände es tun. Das ist eine Form von Würde.
Als Pastor begleite ich Menschen in dieser Phase seit vielen Jahren. Was ich immer wieder erlebe: Die grösste Erleichterung kommt nicht davon, dass alles perfekt geregelt ist — sondern davon, dass man angefangen hat. Dass man die Stille ausgehalten und die Fragen gestellt hat.
Es gibt kein Richtig oder Falsch beim Tempo. Manche Menschen brauchen Jahre, um sich mit diesen Fragen anzufreunden. Andere regeln alles an einem Nachmittag. Beides ist gut. Das Einzige was nicht gut ist: gar nicht anfangen.
«Ich habe meiner Tochter nie gesagt, was ich mir für meine Beerdigung wünsche — weil ich dachte, das sei morbide. Als wir dann endlich darüber gesprochen haben, hat sie geweint und gesagt: 'Mama, ich bin so froh dass ich das jetzt weiss.' Das war ein Geschenk für uns beide.»
Wer wartet, bis er krank ist, hat weniger Energie, weniger Klarheit, weniger Zeit. Diese Fragen sind am besten in Gesundheit zu stellen — wenn man die Kraft hat, ehrlich zu antworten und die Antworten aufzuschreiben.
Die Patientenverfügung ist das wichtigste Dokument das Sie je schreiben können. Sie spricht für Sie, wenn Sie selbst keine Stimme mehr haben.
In der Schweiz ist die Patientenverfügung gesetzlich verankert (Zivilgesetzbuch Art. 370). Sie hält fest, welche medizinischen Massnahmen Sie im Falle von Urteilsunfähigkeit wünschen — und welche Sie ablehnen. Ärzte und Spitäler sind verpflichtet, sie zu berücksichtigen.
FMH Patientenverfügung: fmh.ch/patientenverfuegung — offizielles Formular der Schweizer Ärztegesellschaft
Pro Senectute Vorlage: prosenectute.ch — einfache, verständliche Version
Krebsliga: krebsliga.ch — mit Begleitung durch Diagnose
Eine Patientenverfügung sollte alle 2–3 Jahre oder nach einer grösseren Gesundheitsveränderung aktualisiert werden. Das aktuelle Datum zeigt, dass das Dokument Ihrem heutigen Willen entspricht. Ein altes Datum kann zu Unsicherheiten führen.
Wenn Sie urteilsunfähig werden, übernimmt jemand Ihre Finanzen, Ihren Mietvertrag, Ihre Versicherungen. Wenn Sie nicht vorsorgen, bestimmt das Gesetz — und nicht Sie — wer das ist.
Der Vorsorgeauftrag ist das juristische Pendant zur Patientenverfügung. Während die Patientenverfügung medizinische Fragen regelt, regelt der Vorsorgeauftrag alles andere: Finanzen, Behörden, persönliche Angelegenheiten.
Kapitel 3 bis 10, Notfallblatt, Abschiedsmappe und Quiz sind im vollständigen Ratgeber enthalten. Einmalige Zahlung — dauerhafter Zugang, kein Abo.
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